
Mögliche Zusammenarbeitsformen
- Nach Bedarf Erledigung von Einzel- oder Daueraufträgen.
- Bei Bedarf Projektleitung, Projektmitarbeit oder Projektbegleitung.
- Ansprechpartner auch für „kleine“ Fragen.
- Abstimmung der Arbeitstechniken soweit möglich auf die Bedürfnisse des Kunden.
- Wenn erwünscht, wird eine schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet.
- Wenn erwünscht, kann ein schriftlicher Zusammenarbeitsvertrag unterzeichnet werden, ansonsten erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung.
- Möglichkeit der Vergabe des Exklusivrechts bei Projekten mit hoher strategischer Bedeutung.
- Die Festlegung der Honoraransätze erfolgt nach Absprache und unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung.
- Verrechnung nach Aufwand oder pauschal mit Kostendach.